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AGB
§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
(1) Der Verein trägt den Namen „Futterverein Europa, Futterspenden für Tiere in Not e.V.“
(2) Der Sitz des Vereins ist 38642 Goslar. Vorsitzende dieses Vereins ist derzeit Frau Shirley Beck.
(3) Der Zweck des Vereins besteht in der Hilfe notleidender Tiere durch lebensrettende Maßnamen wie Futter, Pflege und ärztliche Behandlung. Sämtliche Jahresbeiträge und Spenden werden ausschließlich nur zu diesen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Der Verein ist ein gemeinnütziger Verein, als solcher eingetragen und als solcher auch vom zuständigen Finanzamt anerkannt worden.
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sein, sofern die Mitgliedschaft dem Zweck des Vereins nicht entgegensteht.
(2) Die Mitgliedschaft entsteht erst mit schriftlich bestätigter Fördermitgliedschaft.
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder - bei juristischen Personen - durch deren Auflösung. Die Mitgliedschaft endet ferner mit Auflösung des Futterverein Europa, Futterspenden für Tiere in Not e.V..
(2) Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Der Austritt ist spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats zum Ende desselben möglich.
(3) Bereits geleistete Jahresbeiträge können auch nicht mehr anteilig zurückgefordert werden.
(4) Der Ausschluss der Mitgliedschaft kann auch vom Futterverein Europa, Futterspenden für Tiere in Not e.V. beschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder die Interessen des Vereins durch das Mitglied geschädigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrages in Rückstand ist, welcher einen Jahresbeitrag übersteigt.
§ 4 Beiträge
(1) Der Jahresbeitrag beträgt für jedes Mitglied € 49,00
(2) Der Jahresbeitrag wird erstmals nach schriftlich bestätigter Fördermitgliedschaft fällig. Die Fälligkeit der jeweils darauffolgenden Jahresbeiträge bestimmt sich nach dem Tag und Monat der Fälligkeit des ersten Jahresbeitrages in den jeweils darauffolgenden Kalenderjahren.
§ 5 Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung des Vereins, Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Zoologischer Garten Köln, Riehler Straße 173, 50735 Köln zwecks Verwendung für Tierfutter, -pflege und tierärztliche Behandlungen.
§ 6 Schlussbestimmung
(1) Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Futterverein Europa, Futterspenden für Tiere in Not e.V. ausdrücklich vor.
(2) Die durch die Mitgliedschaft und durch die Spenden erhobenen persönlichen Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt
(3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

